47. Entschädigungen 47.1 Amtliche Entschädigung Rechtsanwalt S.________ 47.1.1 Erstinstanzliches Verfahren Die auf die Schuldsprüche entfallende Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt S.________ im erstinstanzlichen Verfahren wird gestützt auf die als angemessen erachtete Honorarnote von Rechtsanwalt S.________ vom 22. März 2016 (pag. 4779 ff.) sowie gestützt auf die vorinstanzlichen Erwägungen (vgl. pag. 4980 f., S. 110 f. Entscheidbegründung) auf CHF 57‘899.10 festgesetzt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt S.__