beantragt die Verurteilung des Beschuldigten zur Bezahlung von Schadenersatz in der Höhe von CHF 11‘924.85. Die Forderung setzt sich zusammen aus dem Honorar von CHF 5‘285.35, welches der Privatkläger dem Beschuldigten für die unrechtmässig erfolgten zahnmedizinischen Behandlungen bezahlte, sowie aus den Nachbehandlungskosten von CHF 6‘639.50, die im Zusammenhang mit der unsachgemässen Einsetzung von Implantaten im Januar 2011 aufgelaufen sind. Die geltend gemachte Schadenersatzforderung kann dem Privatkläger gestützt auf die eingereichten Belege (pag. 3924 ff.) vollumfänglich zugesprochen werden.»