39. Konkretes Strafmass und Anrechnung Untersuchungshaft Der Beschuldigte ist zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 54 Monaten zu verurteilen. Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 396 Tagen (30 Tage Untersuchungshaft [vom 21. April 2009 bis 20. Mai 2009] + 366 Tage Sicherheitshaft (vom 24. März 2016 bis 24. März 2017]) ist im Umfang von 396 Tagen auf die Freiheitsstrafe anzurechnen.