37. Verfahrensdauer Der Beschuldigte macht auch oberinstanzlich geltend, ihm sei aufgrund einer Verletzung des Beschleunigungsgebots eine Strafreduktion zu gewähren (vgl. die Ausführungen der Verteidigung in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 5862). Die Kammer erachtet die von der Vorinstanz gewährte Strafminderung für die lange Verfahrensdauer jedoch als deutlich überhöht (vgl. pag. 4977, S. 107 Entscheidbegründung). Zwar dauerte das Strafverfahren gegen den Beschuldigten in der Tat