36. RIP-Verbot Nach Vornahme der beschriebenen Asperationen zur erwähnten Einsatzstrafe ergäbe sich bereits eine Gesamtfreiheitsstrafe von 77 Monaten (= 36 Monate + 14 Monate + 17 Monate + 10 Monate). Da die Vorinstanz den Beschuldigten jedoch lediglich zu einer Freiheitsstrafe von 54 Monaten verurteilte (vgl. I.1. Erstinstanzliches Urteil hiervor) und die Kammer vorliegend das Verbot der Reformatio in Peius zu beachten hat (vgl. I.8. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer hiervor), kann vorliegend maximal eine Gesamtfreiheitsstrafe von 54 Monaten ausgefällt werden.