35.2 Täterkomponenten N.________ war diejenige Patientin, wegen welcher die Strafbehörden in Bezug auf den Beschuldigten initial tätig wurden. Die Täterkomponenten sind vor diesem Hintergrund neutral zu gewichten. Isoliert betrachtet wäre für die schwere Körperverletzung z.N.v. N.________ eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten auszufällen. Im Rahmen der Asperation ist diese Strafe im Umfang von 10 Monaten zu berücksichtigen.