104 drei ihr verbleibenden Zähne als Folge abgestorbener Nerven nach Beschleifung der Zähne. 15 Monate nach der Behandlung bestand immer noch eine Gefühllosigkeit in den Lippen und eine Spannung in der Unterlippe, welche N.________ Probleme beim Essen verursachte. Die objektive Tatschwere ist mithin mit 18 Monaten zu gewichten. Unter dem Titel der subjektiven Tatschwere rechtfertigt sich eine Reduktion um 3 Monate. Nach Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatschwere erscheint somit eine Strafe von 15 Monaten als angemessen.