103 Schmerzen, weil sie für die Reparatur der Zahnschäden finanziell nicht aufkommen konnte. In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte sie aus, sie habe nach den Behandlungen durch den Beschuldigten jeden Tag Schmerzen gehabt; das Zahnfleisch sei entzündet gewesen und sie habe Blutungen und Aphten gehabt. Daran leide sie heute noch (pag. 4622 Z. 33 ff.). Alles in allem erscheint für die objektive Tatschwere eine Strafe von 24 Monaten als dem Verschulden angemessen.