Auch dieses für die Strafklägerin traumatische Erlebnis hielt den Beschuldigten in der Folge nicht davon ab, die Strafklägerin weiterhin zahnmedizinisch zu behandeln. Er schliff (irreversibel) mehr Zähne ab, als notwendig gewesen wäre, setzte Brücken bei nicht dazu geeigneten Zähnen, woraus periapikale Infektionsherde resultierten und passte Kronen schlecht an, woraufhin ein Zahn abstarb, sich ein Abszess bildete und notfallmässig eine Wurzelbehandlung durchgeführt werden musste. Die Strafklägerin litt während Jahren unter