konkret ersetzte der Beschuldigte fehlende Zähne mit Implantaten und setzte Brücken. Schon nach der zweiten Behandlung mit Einsetzen der Brücke hatte die Strafklägerin starke Schmerzen, blutendes Zahnfleisch und eine Infektion. Die Brücke musste schliesslich mit Hilfe von Dr. AI.________ entfernt werden, da der Beschuldigte dazu nicht mehr in der Lage war. Auch dieses für die Strafklägerin traumatische Erlebnis hielt den Beschuldigten in der Folge nicht davon ab, die Strafklägerin weiterhin zahnmedizinisch zu behandeln.