34. Asperation für die schwere Körperverletzung z.N.v. J.________ 34.1 Tatkomponenten 34.2 Objektive Tatschwere Die Strafklägerin wurde von Mai 2008 bis April 2009, mithin während der Dauer von rund einem Jahr, vom Beschuldigten behandelt. Im Vergleich zur Straf- und Zivilklägerin 1 führte der Beschuldigte bei der Strafklägerin wesentlich weniger Behandlungen durch. Die durchgeführten Behandlungen hatten es jedoch in sich; konkret ersetzte der Beschuldigte fehlende Zähne mit Implantaten und setzte Brücken.