hiervor Ausgeführte verwiesen werden; die Täterkomponenten sind negativ zu gewichten. Erschwerend kommt in diesem Fall dazu, dass die Praxis des Beschuldigten während der Behandlungsdauer der Straf- und Zivilklägerin 4 sogar zwei Mal versiegelt wurde und dass der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin 4 auch noch nach Anklageerhebung im August 2014 weiter behandelte und sie sogar aufforderte, ihn anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung zu unterstützen. Die Täterkomponenten wirken sich im Umfang von 3 Monaten straferhöhend aus. Gesamthaft erscheint für die schwere Körperverletzung z.N.d.