33. Asperation für die schwere Körperverletzung z.N.v. H.________ 33.1 Tatkomponenten 33.1.1 Objektive Tatschwere Zwischen Mai und September 2014 zog der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin 4 insgesamt 17 Zähne; trotz Anästhesien litt die Straf- und Zivilklägerin 4 unter grossen Schmerzen. Zudem leidet sie seither an einem Sensibilitätsverlust der Oberlippe rechts. Bei Zahn 46 und in der Region 16, 26, 36, 37 und 47 kam es zu Knochenresorptionen. Nach dem Ziehen der Zähne setzte der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin 4 Teilprothesen ein, welche nicht richtig passten, so dass