Es ist aber auch klar, dass ich nicht weiter Tätigkeiten als Zahnarzt ausführen darf, deshalb habe ich auch schon diese Vorkehrungen gemacht. […] Ich werde mit der Praxis nichts mehr zu tun haben und nur noch im Labor tätig sein, was einfach meine Tätigkeit ist.»). Am 7. Juli 2011 erfolgte erneut eine Hausdurchsuchung mit anschliessendem Auswechseln des Schlosszylinders und Versiegelung der Praxis. Der Beschuldigte zeigte in Bezug auf die schwere Körperverletzung z.N.d. Strafund Zivilklägerin 1 weder Reue noch Einsicht;