dennoch behandelte er die Straf- und Zivilklägerin 1 während einer Dauer von rund sechs Jahren zahnmedizinisch. Selbst Beschlagnahmungen des Praxisinventars und Versiegelungen der Praxisräumlichkeiten konnten den Beschuldigten nicht davon abhalten, während bereits hängigem Strafverfahren weiter Patientinnen und Patienten und insbesondere auch die Straf- und Zivilklägerin 1 zu behandeln; er delinquierte mit anderen Worten immer weiter: Am 23. Oktober 2008 wurden die zahnärztlichen Geräte in der Praxis des Beschuldigten beschlagnahmt und die Praxis versiegelt.