Im Jahr 2011 bestand der Beschuldigte die Abschlussprüfung als Dentalassistent wegen einer ungenügenden Note im Fach medizinisch-praktische Arbeiten zunächst nicht, wiederholte diese dann erfolgreich im Sommer 2012. Im Strafregister (vgl. pag. 5825) ist der Beschuldigte wegen Beschimpfung, begangen z.N.v. J.________, verzeichnet (Urteil des Bezirksgerichts Sion vom 13. Juni 2012, pag. 705 ff.). Das Urteil ist, zumal nicht einschlägig, nicht straferhöhend zu berücksichtigen. Insgesamt wirken sich das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse für die Strafzumessung neutral aus.