4614 Z. 36 ff.). Die Straf- und Zivilklägerin 1 durchlebt mit anderen Worten seit Jahren ein Martyrium, an welches sie täglich mehrmals bzw. mindestens bei jeder Mahlzeit erinnert wird. Das Ausmass des durch den Beschuldigten verursachten Erfolges ist erheblich. Der Beschuldigte täuschte die Straf- und Zivilklägerin 1, eine langjährige Bekannte, während Jahren über seine Fähigkeiten bzw. seine Ausbildung. Er nahm zahnmedizinische Behandlungen an ihr vor, ohne über die dazu erforderlichen Fähigkeiten zu verfügen.