Weiter wurden insuffiziente Füllungen und Wurzelfüllungen sowie Karies festgestellt. Die Straf- und Zivilklägerin 1 musste bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung insgesamt 54 Nachbehandlungen über sich ergehen lassen. Dabei mussten ihr insbesondere die Zähne 12 und 22, die unter der Brücke zerstört waren (Karies unter Brücke, insuffiziente Wurzelfüllung) gezogen werden. Auch die Zähne 15, 34 und 35 (Karies unter der Brücke) mussten gezogen werden.