99 32. Einsatzstrafe für die schwerste Straftat (schwere Körperverletzung z.N.v. D.________) 32.1 Tatkomponenten 32.1.1 Objektive Tatschwere Die Straf- und Zivilklägerin 1 erlitt durch die Behandlungen des Beschuldigten eine Nervenentzündung und einen Knochenabbau an Zahn 35, die Zähne 15, 12, 22, 34, 35, 46, 47 und 48 wurden fehlbehandelt und zwischen den Zähnen 48 und 47, resp. 47 und 46 fanden sich massive Kunststoffreste. Weiter wurden insuffiziente Füllungen und Wurzelfüllungen sowie Karies festgestellt.