30. Allgemeine Grundlagen In Bezug auf die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung kann vorab auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (vgl. pag. 4970 f., S. 100 f. Entscheidbegründung). Die 2. Strafkammer weicht indessen in konstanter Praxis insoweit vom Entscheid des Bundesgerichts 6B_466/2013 vom 25.07.2013 E. 2.3.2 ab, als dass sie die