Anzumerken bleibt, dass die Polizei u.a. Debitorenlisten der Jahre 2007 bis 2011 beschlagnahmte und diese daraufhin hätten überprüft werden können und müssen, ob der Beschuldigte den jeweiligen Debitoren durch ihn vorgenommene zahnmedizinische Behandlungen in Rechnung stellte. Bejahendenfalls hätte sich wohl ein ganz anderes Bild ergeben.