Rechnet man die einzelnen ertrogenen Deliktsbeträge, welche gemäss Beweisergebnis erstellt sind (vgl. II. Sachverhalt und Beweiswürdigung hiervor) zusammen, ergibt sich ein Gesamtdeliktsbetrag in der Höhe von rund CHF 30'000.00 bei einem Deliktszeitraum von insgesamt fünf Jahren (2006 - 2011). Damit entfällt pro Jahr ein ungefährer Deliktsbetrag CHF 6'000.00, bzw. pro Monat ein solcher von CHF 500.00. Dabei kann nach Auffassung der Kammer nicht von einem namhaften Beitrag an die Kosten zur Finanzierung des Lebensstandards des Beschuldigten gesprochen werden, womit die Gewerbsmässigkeit zu verneinen ist.