95 den Wert einer Behandlung durch einen Zahnarzt hatten, entstand den Patienten ein Vermögensschaden. Sowohl zwischen der Täuschung und dem Irrtum als auch zwischen dem Irrtum und der Vermögensdisposition besteht ein Motivationszusammenhang. Es kann ausgeschlossen werden, dass die Patienten sich in Kenntnis der wahren Sachlage von A.________ zahnmedizinisch hätten behandeln lassen und damit das Risiko in Kauf genommen hätten, ihre Gesundheit angesichts von dessen mangelnden Fachkenntnissen nachhaltig zu beeinträchtigen.