94 Der Beschuldigte hat F.________ somit in arglistiger Weise über seine beruflichen Qualifikationen getäuscht.» 25.3.7 Delikt z.N.v. I.________ Pag. 4965, S. 95 Entscheidbegründung: «I.________ absolvierte im Betrieb des Beschuldigten eine Lehre als Zahntechnikerin. Aufgrund des Lehrvertrages war ihr selbstverständlich bewusst, dass A.________ Zahntechniker ist.