25.3.5 Delikt z.N.v. P.________ Pag. 4964 f., S. 94 f. Entscheidbegründung: «P.________ begab sich auf Empfehlung ihres Kollegen F.________ zu A.________. Letzterer empfing sie in den Räumlichkeiten einer vollständig eingerichteten Zahnarztpraxis und offerierte ihr zahnmedizinische Arbeiten. Mit diesem Verhalten hat der Beschuldigte stillschweigend erklärt, dass er zur Ausführung dieser Arbeiten auch fachlich befähigt und rechtlich befugt sei. Für P.________ bestand kein Anlass, die beruflichen Qualifikationen des Beschuldigten in Zweifel zu ziehen.