93 Auch für die im Zusammenhang mit den zahnmedizinischen Eingriffen aufgetretenen Komplikationen hatte er immer eine für die Privatklägerin im damaligen Zeitpunkt plausibel erscheinende Erklärung bereit. Von dieser auf ihre starken Schmerzen angesprochen, machte er ihr glaubhaft, dass es sich um normale Begleiterscheinungen der Behandlungen handle. Die Privatklägerin, welche Ärzten generell ein sehr grosses Vertrauen entgegen bringt und davon ausgeht, dass diese schon das Richtige tun würden, fand sich damit ab.