A.________ war höchst geschickt darin, die sichtbaren Spuren behördlicher Interventionen zu verwischen bzw. als ungerechtfertigt darzustellen. Der Umstand, dass er nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft schon bald wieder auf Platz war und sich ungeniert weiter als Zahnarzt betätigte, untermauerte seine Behauptung, dass die Behörden zu Unrecht gegen ihn tätig geworden seien. Niemand, insbesondere nicht die Patienten, musste doch damit rechnen, dass er mit einer solchen Dreistigkeit entgegen allen behördlichen Interventionen weiterhin ohne entsprechende Ausbildung Zahnbehandlungen vornehmen würde.