Zum einen geht aus dem Dokument gerade nicht hervor, dass der Beschuldigte kein Zahnarzt ist, sondern nur, dass der BB.________ (Krankenkasse) keine entsprechende Bestätigung vorliegt, zum anderen wurde der Privatklägerin im weiteren Verlauf der Behandlungen seitens des Beschuldigten immer wieder versichert, dass er Zahnarzt sei.