Sodann kann auch nicht – wie der Beschuldigte geltend macht – allein aus dem Umstand, dass BN.________ mit dessen Tochter befreundet war, geschlossen werden, dass dieser wusste, dass er nur Zahntechniker und nicht Zahnarzt ist. Wie der Zeuge AX.________ ausgeführt hat, ist dem breiten Publikum zudem kaum bekannt, welche Tätigkeiten im Einzelnen ein Zahntechniker und welche nur ein Zahnarzt vornehmen darf. Dies gilt auch für die heu-