91 In Bezug auf die einzelnen Geschädigten werden hiernach die korrekten vorinstanzlichen Erwägungen, welchen sich die Kammer ohne Vorbehalte anschliesst, wiedergegeben (pag. 4962 ff., S. 92 ff. Entscheidbegründung). 25.3 Subsumtion 25.3.1 Delikt z.N.v. D.________ Pag. 4962, S. 92 Entscheidbegründung: «D.________ suchte den Beschuldigten ursprünglich auf, um zahntechnische Anpassungen an einer Nachtspange vornehmen zu lassen.