Ein Zahnarztbesuch ist denn auch für die meisten Menschen kein erfreuliches sondern vielmehr oft ein schmerzhaftes Erlebnis – erst Recht wird sich niemand freiwillig von einer nicht dazu ausgebildeten Person behandeln lassen und damit womöglich noch grössere Schmerzen und unter Umständen Folgebehandlungen in Kauf nehmen. Vor diesem Hintergrund ist entgegen der Argumentation der Verteidigung davon auszugehen, dass sich die Geschädigten – hätten sie gewusst, dass der Beschuldigte nicht über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen verfügte – nicht von ihm hätten behandeln lassen.