Und schliesslich stimmte der professionelle Anschein seiner Zahnarztpraxis auch mit seiner Aussage, er sei befähigt, die Behandlungen vorzunehmen, sowie mit seinem Verhalten den Patienten gegenüber überein, schilderten doch mehrere Geschädigte, der Beschuldigte sei sehr selbstbewusst und überzeugend aufgetreten. Weiter hält die Kammer fest, dass das Vorgehen des Beschuldigten System hatte und er es sich insbesondere zu Nutze machte, dass Zahnärzte bzw. Ärzte im Allgemeinen Vertrauenspersonen sind, deren Angaben man nicht so schnell hinterfragt – im Gegenteil, einen Zahnarzt sucht man in der Not auf und verlässt sich