tatsächlich inszenierte sich der Beschuldigte als Zahnarzt, mit allem was dazu gehört – so empfing er die Patienten in seinen gut eingerichteten Praxisräumlichkeiten, verteilte Visitenkarten, welche den Eindruck erweckten, er sei Zahnarzt und kennzeichnete seine Praxis mit einem Schild, welches ebenfalls annehmen liess, er sei ausgebildeter Zahnarzt. Und schliesslich stimmte der professionelle Anschein seiner Zahnarztpraxis auch mit seiner Aussage, er sei befähigt, die Behandlungen vorzunehmen, sowie mit seinem Verhalten den Patienten gegenüber überein, schilderten doch mehrere Geschädigte, der Beschuldigte sei sehr selbstbewusst und überzeugend aufgetreten.