_ sprach in der oberinstanzlichen Verhandlung treffend von einer regelrechten Inszenierung (vgl. pag. 5867); tatsächlich inszenierte sich der Beschuldigte als Zahnarzt, mit allem was dazu gehört – so empfing er die Patienten in seinen gut eingerichteten Praxisräumlichkeiten, verteilte Visitenkarten, welche den Eindruck erweckten, er sei Zahnarzt und kennzeichnete seine Praxis mit einem Schild, welches ebenfalls annehmen liess, er sei ausgebildeter Zahnarzt.