87 dadurch grosse Schmerzen und irreversible Schäden zu verursachen. Es kann im Weiteren auf die Ausführungen unter III.24.2.1. Delikt z.N.v. D.________ hiervor verwiesen werden. Betreffend eine allfällige die Rechtswidrigkeit ausschliessende Einwilligung seitens der Straf- und Zivilklägerin 1 sowie das Fazit kann auf die korrekten Schlussfolgerungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag.