attestierten Verletzungen zufügte, ist angesichts der guten Dokumentation von Dr. AJ.________ erstellt. In Bezug auf den subjektiven Tatbestand geht die Kammer sodann davon aus, dass der Beschuldigte mit Eventualvorsatz handelte – wer nicht entsprechend ausgebildet und trotzdem zahnmedizinische Behandlungen vornimmt, nimmt in Kauf,