Die Folgen dieser Fehlbehandlungen sind gravierend: Durch das Überbrücken von verschiedenen Zähnen entgegen der Regeln der ärztlichen Kunst und das Abschleifen von gesunden Zähnen wurde die Zahnsubstanz irreversibel verringert. Die Privatklägerin erlitt mehrere Entzündungen und musste sich einer notfallmässigen Wurzelbehandlung unterziehen, gefolgt von mehrmaligen Reparationen der gebrochenen Brücke und von Kronen sowie Schmerztherapien. Ein Zahn musste infolge der Fehlbehandlung gezogen werden. Dokumentiert ist, dass J.________ seit rund fünf Jahren an starken Schmerzen leidet. Diese äussern sich nebst Zahnschmerzen auch in Kopfschmerzen.