Nach Auffassung der Kammer kann dieser Vergleich nicht gezogen werden. Während man in Bezug auf einen nicht ausgebildeten Coiffeur lediglich das Risiko eingeht, dass einem die – wieder nachwachsenden – Haare bspw. zu kurz geschnitten werden könnten, kann die körperliche Gesundheit aufgrund einer durch einen medizinischen Laien unsachgemäss ausgeführte zahnmedizinische Behandlung schwer und unter Umständen unwiderruflich geschädigt werden, braucht es doch – um die Fähigkeiten zu erlangen, die es braucht, um als Zahnarzt tätig sein zu können und dürfen – immerhin ein mehrjähriges universitäres Studium sowie mehrere Praktika.