die Verteidigung scheint dies aus den französischen Begriffen «expertise» bzw. «expert» zu schliessen, welche jedoch in anderem Zusammenhang verwendet wurden. So wurde gemäss dem kantonal oberinstanzlichen Urteil zum einen ein psychiatrisches Gutachten («expertise psychiatrique») erstellt (vgl. E. C.2. des Urteils des Cour d’appel penale du canton de vaud), zum anderen wurde durch das Friedensgericht ein dringlicher Feststellungsbescheid erlassen, woraufhin der Gerichtsvollzieher des Friedensgerichts in Anwesenheit eines Sachverständigen («expert») einen Augenschein in den Praxisräumlichkeiten von X durchführte und der Sachverständige in der Folge einen Be-