Aufgrund dieser vom Beschuldigten verursachten Verletzungsfolgen musste die Privatklägerin eine lange Reihe von aufwändigen Nachbehandlungen über sich ergehen lassen. Bislang waren 54 Nachbehandlungen nötig, wobei fünf Zähne gezogen und durch Implantate ersetzt werden mussten. Diese sehr langen Zeitphasen mit ganz grossen Schmerzen, die durch die Zahnverluste entstandenen optischen Beeinträchtigungen und die phasenweise erheblichen Behinderungen beim Sprechen waren für sie als selbständige Coiffeuse äusserst belastend. Die massiven psychischen Beeinträchtigungen gipfelten nicht zuletzt in mindestens einem Nervenzusammenbruch.