Gegenüber Y, welcher angab Höllenqualen zu leiden, sagte X, die Schmerzen seien normal und würden sich legen, was jedoch nicht der Fall war. Nachdem bei Y im Dezember 2005 eine Entzündung ausgebrochen war, X aber nicht intervenierte, liess sich Y das Ausmass der Entzündung anhand von Röntgen bestätigen und erhielt von einen Zahnarzt aus Lausanne einen Kostenvoranschlag in der Höhe von CHF 12‘000.00. Da er es sich nicht leisten konnte, diesen Betrag zu bezahlen, wandte er sich erneut an X, welcher die Behandlung der Entzündung immer wieder ablehnte mit der Begründung, er habe keinen Platz.