Bei der Durchsicht resp. Vorprüfung der Unterlagen seien dann einige Ungereimtheiten an den Dokumenten aufgefallen, wie etwa der Begriff „Approbationsurkunde“, der zwar in Deutschland, aber offenkundig nicht in der Schweiz verwendet werde, oder die Promotionsurkunde der Universität Bern über ein Doktorat in Zahnmedizin, das durch eine Dissertation im Fach Urologie erlangt worden sei (pag. 764). Weiter wird ausgeführt: