So erfolgte laut Anzeige der Landeszahnärztekammer Wien die erste Kontaktaufnahme des Beschuldigten wenige Tage vor der Einreichung der Dokumente auf dem Postweg durch ein Telefonat mit Mag. BL.________, dem Juristen der Landeszahnärztekammer. Gegenstand des Telefonats sei die Anfrage von A.________ nach der Vorgehensweise gewesen, um die Berufsberechtigung als Zahnarzt in Österreich zu erlangen (pag. 763). Bei der Durchsicht resp.