Für das Gericht ist erstellt, dass der Beschuldigte mit seinem Handeln nicht bloss das Absolvieren einer Weiterbildung beabsichtigte, sondern es ihm um die Erlangung der Eintragung im Zahnärzteregister Wien und damit um die Zulassung als Zahnarzt in Österreich ging. Dies lässt sich nicht nur aus diesem halbherzigen Geständnis des Beschuldigten ableiten, sondern geht insbesondere auch aus der Sachverhaltsdarstellung der österreichischen Behörden hervor.