An der Hauptverhandlung hat der Beschuldigte vorerst erneut angegeben, er habe mit der Abänderung der entsprechenden Dokumente die Zulassung zu einer Weiterbildung erwirken wollen (pag. 4707 Z. 35 ff.). Auf Vorhalt seiner am 01.06.2010 gemachten Aussagen, wonach er einen Eintrag in der österreichischen Zahnärzteliste gewollt habe, um als Zahnarzt zu praktizieren, bestätigt er wiederum diese Angaben (pag. 4708 Z. 6 ff.).