882 Z. 4 f.), erklärte er am 14.05.2009, man müsse nicht Zahnarzt sein, um den Lehrgang als Master of Dental Science absolvieren zu können. Voraussetzung einer Teilnahme seien eine langjährige Berufserfahrung als Zahntechniker und Zahnprothetiker sowie Tätigkeiten in der Ausbildung, also alles Kriterien, die er an sich schon erfüllt hätte (pag. 887 Z. 34 ff.). Die abgeänderte Bewilligung zur Berufsausübung als Zahnarzt im Kanton Bern habe er beigelegt, um den Anmeldevorgang ein wenig zu beschleunigen und den Studiengang so rasch wie möglich absolvieren zu können (pag. 887 Z. 28 ff.).