I.5.3.4. der Anklageschrift; pag. 4156); - Der Beschuldigte habe zu einem nicht genauer bestimmbaren Zeitpunkt zwischen dem 6. Februar 2009 und dem 20. März 2009 in Biel, Z.________ (Adresse), evtl. anderswo, eine Kopie eines Begleitschreibens zur Anerkennungsbestätigung der Medizinalberufekommission der Schweizerischen Eidgenossenschaft, das an einen Zahnarzt gerichtet gewesen sei, dadurch abgeändert, dass er im Adressfeld seinen Namen und die Bezeichnung «Dr. med. dent.