und er somit die schriftliche Eintragungsbestätigung, die ihn berechtigt hätte, als Zahnarzt in Österreich tätig zu sein, nicht erhalten habe (pag. 4155). Dabei werden dem Beschuldigten im Konkreten folgende Sachverhalte zur Last gelegt: - Der Beschuldigte habe zwischen Dezember 2008, evtl. früher, und dem 20. März 2009 in Biel, Z.________ (Adresse), evtl. anderswo, eine Kopie einer deutschen Approbationsurkunde dadurch abgeändert, dass er seinen Namen, seinen Wohnort und sein Geburtsdatum, eine Kopie des Stempels der Gemeinde BK.________