252 StGB sowie des versuchten Erschleichens einer falschen Beurkundung i.S.v. Art. 253 StGB schuldig gemacht, mehrfach begangen in der Absicht, aufgrund von Urkunden, die er am 20. März 2009 der Landeszahnärztekammer in Wien eingeschickt habe, in die österreichische Zahnärzteliste eingetragen zu werden und so die Berufsberechtigung als Zahnarzt in Österreich zu erlangen, um zu praktizieren, eventualiter um für den Lehrgang als Master of Dental Science zugelassen zu werden, obwohl er die Voraussetzungen hierzu nicht erfüllt habe.