4157). Und schliesslich ist der Vorwurf Gegenstand der Anklage, der Beschuldigte habe sich der Widerhandlungen gegen Art. 87 Abs. 1 Bst. f i.V.m. Art. 86 Abs. 1 Bst. c HMG schuldig gemacht, mehrfach begangen in Biel und evtl. anderswo (Ziff. I.9.16. der Anklageschrift). Konkret wird ihm vorgeworfen, er habe X.________ zu einem nicht genauer bestimmbaren Zeitpunkt zwischen April und Mai 2013 anlässlich der Ziehung von sieben Zähne Medikamente verabreicht (pag. 4158 f.). 21.2 Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet, bei X.________ Zähne gezogen oder Prothesen eingesetzt zu haben.